Überfall am 10.10.2022

Mein Name ist Sabrina Bayer und ich bin 27 Jahre alt. Ich möchte hier einen Fall schildern, den ich selbst erleben musste. Zusammengefasst geht es um einen Überfall, bei dem ein Mann sich von außen am WC-Rosettengarnitur-Schloss einer zugesperrten Toilette, in der ich mich befand, zu schaffen machte (strikt von Klinkendrücken abzugrenzen) und vermutlich zu mir eindringen wollte, was ich jedoch mit schneller Reaktion und lautem Schreien sofort abwehren konnte, wodurch ich weder in der Toilette gesehen, noch vergewaltigt wurde. 

 

Ich besuchte am 10.10.2022 gegen 12.00 (vor meiner Abschlussprüfung an der Universität) die Lounge auf dem Bahnhof in Wien Meidling, in der sich an diesem Tag nur sehr wenige Menschen aufhielten. Wenn also ein neuer Mensch den Gemeinschaftsraum betrat, bekamen das die anderen Anwesenden mit und schauten auch auf. Ich ging in die -hinter dem Gemeinschaftsraum und Verbindungsgang lokalisierte- Toilette, sperrte den Toilettenraum zu und prüfte von innen mittels Klinkenbetätigung sogar noch mehrmals nach, dass wirklich zugesperrt war und die Sperre eingerastet war, so wie ich das schon ein Leben lang praktiziere, weil ich diesbezüglich sehr pedantisch bin und mich immer vergewissern möchte, dass ich nie an eine defekte Toilettentür gerate. Meine Privatsphäre zu schützen hat für mich oberste Priorität.

 

Als ich dann bereits seit einigen Sekunden in der Toilette war, sah ich, wie die Klinke runtergedrückt wurde, mit dieser Handlung noch keine Öffnung der Tür erreicht wurde, weil ja zugesperrt war. In diesem Moment erschien mir noch alles normal, weil es einfach gelegentlich vorkommt, dass jemand mal die Klinke probiert, was ja bei einer abgeschlossenen Tür kein Problem darstellt und die Sperre nicht aushebelt. Doch eine Sekunde später merkte ich, wie sich plötzlich das Schloss zu drehen begann, jemand also gezielt daran arbeitete, die von mir platzierte Sperre mutwillig auszuhebeln, um zu mir eindringen zu können (was faktisch und moralisch ganz klar von reinem Klinkenrütteln abzugrenzen ist). Ich reagierte in der Sekunde, in der ich die Drehbewegung des Schlosses von innen sah, mit einem ohrenbetäubenden Schrei (mehrmals das Wort „Nein!“), wodurch der Täter, die Tür noch zehn Zentimeter öffnete und daraufhin von der Tür abließ und sich wieder von der Toilette entfernte. Zum gegenseitigen Sehen kam es nicht, weil der Täter wohl im „falschen“ Winkel stand, um mich durch eine 10 Zentimeter geöffnete Tür erblicken zu können. 
[da ich auch mehrmals gefragt wurde warum ich nicht von innen mit der Hand Gegendruck ausgeübt habe als ich merkte jemand macht sich zu schaffen: Nicht jeder Toilettenraum ist so konfiguriert, dass Toilette und Tür unmittelbar in greifbarer Weite sind]

 

Ich machte mich bereit, lief nur wenige Sekunden später aus der Toilette um zu eruieren, welche Person das gewesen war und fragte in dem an die Toilette und den Zwischenraum angrenzenden Gemeinschaftsraum mit sehr lauter Stimme, ob jemand etwas gesehen hätte, wer das gerade getan hätte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass einer der Männer die unauffällig auf der Couch saßen, der Täter gewesen war. Da ein anderer Loungegast gesehen hatte, wie der Täter zum Zeitpunkt meines Schreiens von Richtung Toilette in den Gemeinschaftsraum zurückgelaufen war und sich dann unauffällig wieder in den Wartebereich hingesetzt hatte um den Schein zu wahren, konnte der Täter dann auch nicht mehr abstreiten, dass er es gewesen war. Denn sonst war in dem Zeitraum, in dem ich auf der Toilette gewesen war, niemand in diese Richtung gegangen. Jedoch gab er nur zu, dass er derjenige war, der gerade in die Toilette wollte. Die Art und Weise wie er das gemacht hatte, stritt er sowohl vor dem anderen Loungegast als auch danach vor der Polizei ab. Ich habe seine Handlung am Schloss von innen gesehen, jedoch gibt es keine Zeugen, die unmittelbar an der Toilettentür gesehen haben, was der Täter am Schloss gemacht hat. Kamera gab es dort auch, jedoch ging diese nicht bis zur Toilette, also hätte diese nur gezeigt, WER Richtung  Toilette gelaufen und wieder zurück gelaufen wäre und nicht WIE er sich am Schloss zu schaffen gemacht hatte. Daher WER der Täter war, war nicht schwer zu eruieren. Aber die Tat selbst nachzuweisen (dass es nicht nur Klinkenrütteln sondern ein Einbruch war), ist eher die Schwierigkeit. Daran Fingerabdrücke am Schloss zu sichern, dachte ich in diesem Schockmoment leider nicht. 

 

Ich lief sofort zu dem knapp außerhalb der Lounge liegenden Schalter und schrie nach Security. Parallel verständigte ich die Polizei. Der Täter wollte schließlich die Lounge verlassen, wurde jedoch von dem Security gezwungen, bis zum Eintreffen der Polizei hier zu bleiben.

 

Als die Polizei schließlich in der Lounge ankam, vernahm sie mich und den Täter getrennt. Obwohl die beiden Polizisten faktisch einigermaßen korrekt handelten, indem sie den Fall zumindest aktenkundig machten (was genau niedergeschrieben wurde, kann ich leider nicht einsehen), verhielten sie sich nicht neutral, gaben mir die Schuld und von haltlosen und unwahren Unterstellungen in meine Richtung wie „Sie haben sicher die Tür unverschlossen gelassen und wissen es halt nicht mehr“, über Aussagen wie „Die Tür ist vermutlich kaputt und es war halt ein Missverständnis“ und „Sie sollten nicht so schwere Anschuldigungen gegen den Mann erheben, er ist schließlich Familienvater“ bis zu argumentlosen Abwertungen wie "Es ist nicht normal sich so hineinzusteigern wie Sie es gerade tun“ war alles dabei. Jedes Wort, das ich sagte, wurde mir im Mund umgedreht und als Indiz für meine Schuld (fehl)interpretiert. Ich war während der Vernehmung natürlich in einem Schockzustand, komplett überrumpelt, daher rhetorisch weniger gut in der Lage mich so gewählt auszudrücken, wie ich es hier kann. Und besonders als ich merkte, wie die Polizei begann in mir eine Schuldige zu sehen und mich psychisch in die Enge zu treiben, gelang es mir noch weniger, mich eloquent und vorteilhaft aufzudrücken. Als die Polizei ging waren die letzten Worte an den Mann ein freundliches "Sie können gehen" und an mich "Und Sie lassen sich helfen".  

Fakt ist : Ich habe in meinem gesamten Leben in den letzten beiden Jahrzehnten noch nie eine Toilette unverschlossen gelassen. Auch nicht am 10.10.22. und ich erinnere mich auch noch genau an das Zusperren. Wenn einem etwas wirklich wichtig ist, bleibt es einem im Gedächtnis. Was diese beiden Polizisten mir unterstellt haben, ist unfassbar und man kann dieses Verhalten auch Rufmord nennen. 


Über das Verhalten der Polizei habe ich mich auch im Dezember bereits an anderer Stelle beschwert, und wurde im Januar von dem Polizeichef der Inspektion Hohenbergstraße angerufen, der sich bei mir für das Verhalten der Polizisten am 10.10. entschuldigte und mir zumindest den Eindruck vermittelte, auf meiner Seite zu stehen und mir zu glauben. Dennoch tätigte er die Aussage, wenn dem Mann die Schlossdrehung mit der Hand gelungen ist, könne man nicht wirklich gegen ihn vorgehen. Dieses Argument ist null nachvollziehbar, da es nicht selten (ich habe nach dem Überfall genau darauf geachtet und es oft an leeren Toiletten getestet) möglich ist, die Drehung mit der Hand zu schaffen. Dennoch bleibt es dabei, dass eine zugesperrte Toilette durch Arbeit am Schloss aufgesperrt wurde. 

 

Einige Wochen nach dem Ereignis wurde mir brieflich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wurde, weil kein Anfangsverdacht bestehen würde. Diese Nachricht war für mich völlig unverständlich.

 

Fakt ist, diese Tür ist keine „defekte Tür“ die bei bloßem Betätigen der Klinke aufspringt. Ich habe noch am 10.10. unmittelbar nach dem Vorfall auch von außen (von innen sowieso schon bevor ich die Toilette überhaupt benutzt habe) geprüft, dass keiner diese Tür mit bloßer Klinkenbetätigung öffnen kann, wenn innen zugesperrt wurde und daher zu 100% sicher ist, dass der Täter am Schloss aktiv war. Und ob der Täter nun die Schlossdrehung mit den Fingern, dem Fingernagel, einer Münze oder einem Werkzeug bewirkt hat, ändert nichts an der Schuldfrage und an der Tatsache, dass jemand gezielt von außen am Schloss gearbeitet hat, um eine abgeschlossene Toilette von außen aufzusperren. Tagtäglich gehen in dieser Lounge Personen auf die Toilette und noch nie hat jemand von außen aufgesperrt, als ein anderer Loungegast gerade in der Toilette war.

 

Dass es sich dabei um eine Unisextoilette (gemischte Toilette) handelt, ändert meines Erachtens die Schuldfrage und Moral auch nicht, da zugesperrt einfach zugesperrt heißt und ich persönlich im Falle eines Damenklos auch eine Frau angezeigt hätte, die die Frechheit besitzt, von außen aufzusperren und meine Privatsphäre mit Füßen zu treten. Auch in Wohnungen oder Häusern gehen in der Regel alle Personen auf die gleiche Toilette, im Falle einer dort stattfindenden Party sind das mitunter schon mal einige Menschen, die einander gegenseitig nicht kennen. Das erlaubt es trotzdem niemandem, nach Lust und Laune Toiletten aufzusperren. Ich habe jedes Recht darauf, eine andere Frau nicht als Publikum zur akzeptieren und auch jeder Mann hat selbstverständlich das Recht, sich gegen einen weiblichen oder männlichen Eindringling zu wehren, weil immer noch die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper gilt und diese nicht nur den Geschlechtsverkehr per se, sondern auch die sonstige körperliche Privatsphäre betrifft. 

 

95% aller Toiletten kann man von außen mehr oder weniger leicht öffnen, wenn jemand explizit auf welche Weise auch immer am Schloss arbeitet. Das weiß man und geht dennoch davon aus, dass jeder geistig gesunde Mensch den Unterschied zwischen Klinke und Schloss kennt. Genauso wie man weiß, dass man theoretisch auf der Straße niedergeschlagen werden kann und dennoch das Haus verlässt, weil man nicht wegen jedem potentiellen Risiko aufhören will ein normales Leben zu führen. Und jene 5% aller Toiletten, die über keinen Notöffnungsmechanismus verfügen, gehen wiederum mit dem Risiko einher, dass jemand, der in einer Toilette einen medizinischen Notfall erleidet, nicht mehr gerettet werden kann, was auch nicht gerade eine Optimallösung darstellt. Deswegen wurden ja Toiletten mit Klinke und Schloss erfunden, die einerseits Privatsphäre schützen sollen, andererseits aber auch ermöglichen sollen, einen Menschen, der in Lebensgefahr schwebt, zu retten. Daher kann man hier nicht von „Das Schloss ist schuld“ reden. Einzig und allein der Täter ist schuld, der Missbrauch mit diesem Schloss gemacht hat. Bei Raserei im Straßenverkehr ist auch nicht das Auto schuld, sondern der Mensch in Fleisch und Blut, der am Steuer sitzt. 

 

Über die Intention des Täters kann man nun spekulieren. Sowohl eine versuchte Vergewaltigung, als auch Voyeurismus, der Versuch eine Frau beim Urinieren zu fotografieren oder mich auszurauben, sind potentiell mögliche Motive. Doch selbst wenn der Täter lediglich auf die Toilette gehen wollte, gibt nichts auf der Welt ihm das Recht eine abgeschlossene Tür aufzusperren und zu öffnen.

 

Dass es lediglich bei zehn Zentimetern blieb und meine Privatsphäre daher einigermaßen gewahrt blieb, (weil weder der Täter selbst, noch andere Personen mich in der Toilette sahen), ist nur meiner schnellen und lauten Reaktion zu verdanken. Aber es hätte gereicht unausgeschlafen zu sein und schon hätte sich meine Reaktionszeit verzögert. In so einem Fall zählt jede halbe Sekunde, ob die Situation besser oder schlechter ausgeht. Hätte ich langsamer und leiser reagiert, dann wäre im „besten“ Fall meine Würde als Frau verletzt worden, weil der Mann mich beim Urinieren gesehen hätte, was ja schon schlimm genug gewesen wäre und im schlechtesten Fall wäre es zu einer Vergewaltigung oder zu einem Foto gekommen, das mittlerweile vielleicht im Internet kursieren würde. Das ist alles spekulativ, weil man keine Ahnung hat, welches Motiv den Täter zu seiner Tat angestiftet hat. Wäre er auf eine Vergewaltigung aus gewesen (was ja durchaus sein kann), dann hätte ich vermutlich keine Chance mehr gehabt mich zu wehren, wenn ich ein paar Sekunden verschlafen hätte und in einen Schock gefallen wäre.

 

Als Täter wegzulaufen, weil jemand schreit, ist keine tätige Reue, sondern vielleicht einfach eine Schockreaktion, oder der Versuch, den Kopf nochmal aus der Schlinge zu ziehen. 

 

Eine weitere Folge von dem Überfall, die zwar banal klingen mag, aber mir weitere große Steine in den Weg gelegt hätte, war, dass ich fast meine Abschlussprüfung an der Universität, die nur zwei Stunden nach dem Überfall stattfand, verpasst hätte. Da die Diskussionen mit der Polizei einige Zeit dauerten und ich in diesem aufgelösten Zustand keine U-Bahn-Haltestelle und kein Taxi mehr gefunden hätte, verdanke ich es einer wunderbaren Passantin, die mich an die Hand nahm und zum nächsten Taxistand führte, dass ich an diesem Tag noch meinen Abschluss bekam. Davon abgesehen, dass es mein Leben verkompliziert hätte, noch Monate länger zu studieren (wobei die Uni unter solchen Umständen vielleicht einen zeitnahen Alternativtermin angeboten hätte), hätte ich dann vielleicht nicht ab November genug Geld verdienen können (Mein anschließendes juristisches Vorgehen musste ja auch irgendwie finanziert werden). Ich werde dieser Frau, die sich an diesem Tag um mich kümmerte, ewig dankbar sein und betrachte es als großes Glück im Unglück, dass sie zufällig zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.

 

Ich habe am 10.10.22 meine Menschenpflicht erfüllt zuzusperren und zu prüfen, dass auch wirklich abgeschlossen ist, daher finde ich auch, dass mir das Menschenrecht zusteht, auf der Toilette Privatsphäre zu haben. Mehr als zusperren macht auch sonst kein Mensch auf der Welt und jeder geht davon aus, auf einer abgeschlossenen Toilette sicher zu sein und in Ruhe gelassen zu werden. Selbst wenn keine Vergewaltigung im Raum steht, hat eine Frau einfach das Recht zu sagen „Ich will auf der Toilette absolute Privatsphäre“. Und sofern sie ihrer Pflicht nachkommt zuzusperren, hat das jeder zu respektieren. Denn wenn man auf einer zugesperrten Toilette nicht mehr sicher sein kann, dass man in Ruhe gelassen wird, darf man dann auf keine Toilette mehr gehen? Darf man dann auch nichts mehr trinken? Denn jeder Mensch der trinkt und länger unterwegs ist, wird bei gesunder Nierenfunktion irgendwann unweigerlich auf die Toilette gehen müssen. Soll man einen Schlaganfall riskieren, weil man solche Angst davor haben muss, auf eine Toilette zu gehen?

 

Niemand hätte dem Mann für Klinkenrütteln irgendeinen Vorwurf gemacht. Durch Klinkenrütteln kann man eine Tür in der Regel auch nur öffnen, wenn sie 1. nicht abgeschlossen ist oder 2. defekt ist. Eine Person, die aus welchem Grund auch immer nicht zusperrt, hebelt sich das Recht auf körperliche Privatsphäre selbst aus und  trägt die Schuld daran, wenn jemand öffnet. Bei einer defekten Tür kann man in vielen Fällen von innen durch Testen mit der Klinke ob wirklich zu ist, schon herausfinden, ob etwas nicht so funktioniert wie es sollte. Wobei es Ausnahmen geben mag, bei denen die Sperre von innen greift und von außen nicht, wodurch tatsächlich niemand schuld wäre, was bundesweit aber vermutlich eine absolute Seltenheit ist. Wobei in meinem Fall weder Punkt 1 noch Punkt 2 zutrifft. Es war eine funktionierende, abgeschlossene Toilette und der Täter war am Schloss und nicht bloß an der Klinke aktiv, weshalb mein Zusperren von ihm wirkungslos gemacht wurde. DAS ist der springende Punkt. 

 

Niemand hätte der Polizei einen Vorwurf gemacht, wenn diese es geschafft hätte zumindest neutral zu bleiben und zu sagen, dass es schwer ist etwas zu machen, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Aber auf mich loszugehen, mir unwahre Vorwürfe wie ich hätte nicht zugesperrt an den Kopf zu knallen und mich auf diese Art und Weise ein zweites Mal zu traumatisieren, mit Schuldzuweisungen Gaslighting an mir auszuüben, weil ja scheinbar die Tat des Mannes nicht reichte und man mich aus Sicht der Polizei scheinbar für den Mut eine Anzeige zu erstatten mit harten Verleumdungen bestrafen muss, geht einfach entschieden zu weit. 

 

Der Name des Täters, der vorerst nur der Polizei bekannt und im Computersystem eingetragen war, ist mittlerweile auch mir durch die Arbeit meines Anwalts bekannt. Öffentlich gemacht habe ich diesen aus Datenschutz- und Selbstschutzgründen bis dato jedoch nicht.

 

Bis heute wird mir von dem Gericht Akteneinsicht verwehrt (auch die Einsprüche meines Anwalts, den ich ab Januar eingeschaltet hatte, änderten nichts daran) und keiner konnte mir klar erklären, was die Ursache dafür ist. Liegt das daran, dass Aussage gegen Aussage steht, weil der Täter vermutlich bei der Vernehmung gelogen hat, und keine Zeugen vor Ort waren? (Wobei ich ja nicht genau weiß, was der Täter gesagt hat, weil mir ja keine Akteneinsicht ermöglicht wird). Oder wird mir Akteneinsicht nicht ermöglicht, weil das Aufsperren abgeschlossener Toiletten nicht explizit im Strafgesetzbuch als Straftat eingetragen ist? Meiner Meinung nach wäre dies eine Lücke der österreichischen Gesetzgebung, die unbedingt geändert werden sollte, weil es nicht mit einem normalen Alltag zu vereinen ist, wenn man nun auf einer abgeschlossenen Toilette nicht mehr sicher ist, mit einem Eindringling rechnen muss. Denn was soll man denn mehr tun als zusperren und wie in meinem Fall sogar noch prüfen, dass wirklich zugesperrt ist? Es ist ja normal, dass jemand von außen, der auch auf die Toilette will, mal an der Klinke rüttelt und testet ob frei ist. Aber es verlässt jegliche Normalität, dann gezielt von außen eine Schlossdrehung zu bewirken, um die Sperre einer sich innen befindlichen Person auszuhebeln. Vielleicht hat der Täter sich bei der Vernehmung sogar mal widersprochen, was es mir erleichtern würde vor Gericht gegen ihn zu gewinnen, aber wie soll ich das prüfen, wenn ich nicht mal Akteneinsicht habe, weil es ja scheinbar kein Verbrechen sein soll, was der Mann mir angetan hat und weiter antun wollte.

 

Ebenfalls schließe ich nicht aus, dass die wenig objektive Polizei vor Ort den Fall ein wenig mehr zu Gunsten des Täters geschildert hat, was ebenfalls dazu beigetragen haben kann, dass ich bisher noch keine Akteneinsicht erreicht habe. Aber durch die nicht vorhandene Akteneinsicht, kann ich wiederum nicht prüfen, was die Polizei konkret eingetragen hat. Man befindet sich als Opfer also in einer Art Teufelskreis.

 

Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass es derzeit bereits laut Strafgesetzbuch als illegal gilt, abgeschlossene Toiletten von außen aufzusperren. Genau wie viele weitere Menschen, die das vermutlich als Tatsache annehmen oder gar nicht weiter hinterfragen. Auch ich selbst habe mein erstes Strafgesetzbuch erst nach dem erlebten Überfall gekauft um detaillierter informiert zu sein. Die Vergewaltigung, die sexuelle Belästigung und die Bloßstellung sind als Straftaten angegeben. Ersteres ist in meinem Fall nicht passiert und die anderen beiden lassen dem Gericht einen gewissen Interpretationsspielraum. 

 

Als ich alle rechtlichen Mittel vergeblich ausgeschöpft hatte, und mir das OLG Wien erneut die Akteneinsicht verweigert hatte, entschied ich mich nach Rücksprache mit meinem Anwalt für politische Aktivität. 

Ein neuer Paragraph, der das Aufsperren abgeschlossener Toiletten regelt, Täter abschreckt und einem Opfer Akteneinsicht und eine Gerichtsverhandlung erleichtert, sollte eine logische Konsequenz aus diesem Fall sein. Es geht dabei um den Schutz aller Frauen und es sollte zukünftig für alle Menschen klar sein, dass scharfe Sanktionen drohen, wenn man eine zugesperrte Toilettentür nicht als solche respektiert- ganz unabhängig von der Intention.  

 

Der Entwurf lautet wie folgt: 

(1) Wer eine zugesperrte Tür einer Toilettenzelle aufsperrt oder öffnet, indem er von außen eine Schlossdrehung bewirkt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht strafbar, wenn lebensbedrohende äußere Umstände oder ein schwerer medizinischer Notfall das Aufsperren der Toilette durch Betätigung des Schlosses von außen zur Lebensrettung explizit erfordern.

 

Das bloße Betätigen einer Toilettentürenklinke von außen ist selbstverständlich keine Straftat, weil dadurch eine von innen abgeschlossene Toilette verschlossen bleibt, keine Privatsphäre verletzt wird, und dies somit eine legitime Handlung darstellt.

 

(Zu medizinischen Notfällen: 

Wann eindeutig von einem medizinischen Notfall zu sprechen ist, mag eine Streitfrage sein, jedoch sollte doch großer Verdacht bestehen, dass jemand in Gefahr ist. Sollte eine Person länger als eine halbe Stunde nicht aus einer Toilette kommen, ist es völlig legitim einmal laut nachzufragen, ob alles in Ordnung ist. Jedoch sollte man bevor man von außen aufsperrt, weil man den Verdacht hat, es könnte jemand in der Toilette kollabiert sein oder gerade einen Schlaganfall erleiden, in jedem Fall laut und deutlich mit klar verständlichen Worten ankündigen, dass man vorhat, nun aufzusperren und nachzusehen und der Person dann noch einige Sekunden Zeit geben um zu reagieren, sich verbal zu artikulieren, "Nein, lass das" zu schreien BEVOR mit der Schlossdrehung begonnen wird. ) 


(Zur Akteneinsicht: Ich würde 1. meine eigenen Aussagen gerne prüfen, da diese in einem tiefen Schockmoment getätigt wurde, in dem ich mich rhetorisch vermutlich weniger gut ausgedrückt habe, als ich es hier tun kann, wenn ich ruhig bin und meine Worte gut wählen kann. 2. will ich natürlich auch wissen, was der Täter gesagt hat, weil die am 10. Oktober getätigten Aussagen das Grundgerüst für weitere rechtliche Optionen und meine Chancen vor Gericht sind. Strafrechtlich habe ich bei dieser Gesetzeslage sowieso gerade keine Möglichkeiten, aber zumindest zivilrechtlich wäre vielleicht etwas zu machen. Doch soll ich eine Summe im vierstelligen Bereich investieren, wenn ich am Ende vor Gericht vielleicht verliere, weil ich durch nicht vorhandene Akteneinsicht nicht abschätzen kann, wie hoch meine Gewinnchancen, bei den damals von dem Täter und mir getätigten Aussagen sind?)

 

Link zur Petition: 

Toilettenparagraf | mein #aufstehn

 

Update am 27.08.2023 bezüglich Zivilprozess, Beweislage und Glaubwürdigkeit: 

Mir wurde von mehreren Seiten zu einem Zivilprozess geraten (strafrechtlich hat man in Österreich ja keine Chance) und von mehreren Seiten diesbezüglich abgeraten. 

-Ich kann beweisen, dass ich am 10.10. den Täter angezeigt habe und 1-2 Stunden später an der Uni meine Defensio gehalten habe. Jeder mit gesundem Menschenverstand kann davon ausgehen, dass ich nicht zum Spaß so kurz vor einer der wichtigsten Prüfungen im Leben Zeit in Diskussionen mit der Polizei investiere und noch riskiere, zu spät zu dieser Prüfung zu kommen. An dieser Stelle nochmal Danke an meine Uni für die Ausstellung eines Dokuments, zu welcher Zeit meine Defensio konkret stattfand. Dieses Dokument sollte es für einen einigermaßen intelligenten Richter wahrscheinlich erscheinen lassen, dass ich die Wahrheit spreche, aber als unmittelbares Beweismittel gilt es dennoch nicht, weil dennoch Zeugen oder Kameras fehlen, die aufzeichnen, wie der Täter am Schloss aktiv war. Mit den mangelnden Chancen auf Beweisbarkeit (Akteneinsicht bekomme ich ja nicht) einen Zivilprozess ins Rollen zu bringen ist mit vielen Kosten und Risiken verbunden. Es scheitert also nicht an meiner Feigheit oder Faulheit. 

 

-Weiteres Indiz dafür, wer die Wahrheit spricht: Sogar der Täter selbst hat (ich denke es war dem Securitymann gegenüber, vielleicht aber auch vor dem anderen Loungegast oder der Polizei, ich erinnere mich nur noch an die Aussage, aber nicht mehr vor wem ) gesagt, er hätte nichts gesehen, was in der Toilette war. Rein mathematisch: Eine Frau, die schuldig ist, weil sie eine Tür unverschlossen ließ, hat doch gar keine Chance mehr zu verhindern, gesehen zu werden. Klinke drücken und aufreißen dauert 2 Sekunden, da ist nichts mehr zu machen. Muss vorher am Schloss gearbeitet werden, weil wie in meinem Fall zugesperrt ist, so kann man 2-3 Sekunden addieren. Wenn die Frau in diesen Sekunden bereits registriert was passiert und schreit, kann durch den 3-Sekunden-Zeitvorsprung verhindert werden, gesehen zu werden, so wie es ja in meinem Fall letztendlich auch war, weil der Täter doch auf den Schrei reagiert hat, bevor die Handlung des Aufreißens fertig vollzogen war. Ich werde demnächst nochmal nach Wien fahren und mit dem Securityteam sprechen, ob jemand sich an die Aussage erinnern kann, da dies vielleicht als Beweismittel vor Gericht gelten könnte. 

 

-Bei einem Zivilprozess würde der Täter auch meinen Namen erfahren (ich kenne seinen ja schon länger). Ich habe keine Ahnung, ob das eine Gefahr für meine Sicherheit im Alltag wäre. Wenn jemand schon zu Stalking neigt, was bei diesem Täter ja der Fall ist, findet er vielleicht Wege mir im Alltag aufzulauern. Selbst die Frau vom Gewaltschutzzentrum, mit der ich vor wenigen Tagen telefoniert habe, war unschlüssig was sie mir raten soll und ob ich mich auf dünnem Eis bewege oder nicht, wenn ich nochmal privat klage. 

Update am 05.10.2023

Ich hatte versucht, mit dem Security zu reden, der am 10.10.22 involviert gewesen war, jedoch wollte der Chef des Security-Teams den Namen nicht rausgeben, als ich darum gebeten hatte. Somit sind meine rechtlichen Möglichkeiten bei meinem eigenen Fall leider vorerst erschöpft. 

Dass die gesamte Vernehmung nicht mit rechten Dingen lief, ist für mich augenscheinlich, denn sonst hätten die Polizisten mir nicht in einem Satz unterstellt nicht zugesperrt zu haben und im nächsten, die Tür wäre trotz zusperren halt defekt gewesen (was beides nicht stimmt, denn weder habe ich jemals eine Toilette nicht zugesperrt, noch bin ich jemals auf eine kaputte Toilette gegangen, weil ich davor ja immer das Einrasten der Sperre prüfe, aber daran erkennt man schon die Widersprüchlichkeit und wie egal der Polizei der genaue Hergang und die Schuldfrage letztendlich waren. Denn da ich nicht gesehen und nicht vergewaltigt wurde, stuften die beiden Polizisten den Fall wohl als unwichtig ein). Aber wenn unsere Justiz in Österreich nunmal so funktioniert, die Akteneinsicht nicht vor einem Zivilprozess möglich ist, ist für mich gerade nicht möglich neue Schritte dagegen zu setzen. Ein Zivilprozess ist jedenfalls zu viel Risiko wenn ich vorher nicht mal mit dem Securityteam sprechen kann.

Deswegen konzentriere ich mich derzeit eher auf die Politik und darauf, das Aufsperren zugesperrter Toiletten ins StGB zu bringen, denn genau dort sollte es stehen. 

 

Nachtrag am 14.02.2024

Da viele Menschen noch nicht verstehen was genau ich zusätzlich getan habe außer Zusperren:

Ich prüfe immer nach dem
Zusperren von innen nochmal nach ob die Sperre wirklich hält, indem ich von innen nochmal die Klinke runterdrücke und mich ein wenig dagegenlehne. Wenn da alles zu bleibt, dann kann ich der Toilette trauen und sie benutzen, weil alles einrastet. Wenn da was aufspringen würde, dann suche ich eine andere Toilette. So habe ich das auch schon lange vor dem Überfall praktiziert und bin somit akkurater als 95% der Menschen. 

Allgemein ergeben sich mehrere Schuldkonstellationen, wenn bei der Privatsphäre etwas schief geht:

 

Hier nochmal alle Konstellationen aufgelistet:
A Frau sperrt nicht zu, Mann öffnet mit der Klinke. Frau schuld.
B Frau sperrt zu, kontrolliert aber das Einrasten der Sperre mit einem zusätzlichen Klinkendrücken von innen nicht nochmal sondern verlässt sich darauf, dass alles funktioniert. Mann drückt von außen die Klinke und öffnet. Hier ist keiner komplett schuldig, aber doch eher die Frau, weil sie einfach keine Fehlerquote einkalkuliert hat.
C Frau sperrt zu UND prüft von innen nochmal ob die Sperre wirklich einrastet. Mann drückt die Klinke und kann trotzdem öffnen weil der Defekt so schwer detektierbar ist, dass man ihn gar nicht herausfinden kann (absolute Seltenheit). In diesem Fall ist wirklich keinem was vorzuwerfen.
D Frau sperrt zu UND prüft von innen nochmal ob die Sperre wirklich einrastet. Mann kann mit der Klinke nicht öffnen weil zugesperrt ist und beginnt sich am Schloss zu schaffen zu machen. Mann schuld.

 

Mein Fall entspricht D.

Und die Polizei Meidling wollte mir nicht nur B sondern zwischenzeitlich sogar A anhängen, obwohl ich mir weder A noch B jemals im Leben geleistet habe. Das grenzt an Rufmord. Die Polizisten haben ihre Beschuldigungen zwar nicht vor einem riesigen Publikum ausgesprochen, aber ein paar Gäste waren im Laufe der Vernehmung doch auch in der Lounge und wenn die nur Bruchteile des Gesprächs aufgeschnappt haben, hätte es zum Selbstläufer werden können, bei dem am Ende ein größerer Kreis etwas Schlimmes von mir denkt. 

Update Frühling 2024

Heute gelang es mir endlich, mir Aussagen aus dem Protokoll vom 10.10.22 vorlesen zu lassen (partielle Akteneinsicht unter der Hand) und das Telefonat aufzuzeichnen (Beweis: siehe eingeblendete Telefonnummer von Wien Meidling Hohenbergstraße)

 

Die Aussagen des Taters, welche ich heute zum ersten Mal höre: 1. es war zugesperrt, er hätte die Klinke probiert, es war zu daher konnte er dadurch nicht öffnen 2. es kam ein Schrei aus dem Klo und 3. es kam nicht zum gegenseitigen Sehen in der Toilette stimmen ja soweit alle. Er lässt dabei halt nur das kleine Detail aus, dass der laute Schrei deswegen kam, weil er nach erfolglosem Klinkendrücken begann sich am Schloss zu schaffen zu machen und nicht bloß Klinke rüttelte und auch das Detail, dass es nur deswegen nicht zum gegenseitigen Sehen kam, weil mein Schreien genau das verhindern konnte und er im Schock abließ bevor die Privatsphäre beschädigt worden wäre. Aber zumindest "Die Tür war versperrt" ist eine korrekte Aussage, die sich mit meiner deckt.

 

Wenn sogar der Täter in seiner Aussage „Die Tür war versperrt, die Tür ging nicht auf" sagte, mich da zwar als einen Hypochonder hinstellt, der sich Einbrüche einbildet aber zumindest beim Zusperren alles korrekt gemacht hat, dann frage ich mich ernsthaft wie am 10.10.22 der eine Polizist vor Ort oder auch sonst jemand auf der Welt zu irgendeinem Zeitpunkt glauben konnte, ich hätte unversperrt gelassen. Denn das Gerücht, ich würde jemals unversperrt lassen (von dem Polizisten erfunden) finde ich nochmal übler als das Gerücht des Täters ich würde in einer zugesperrten Toilette mal eben grundlos anfangen zu schreien. 


Da der Täter ja zusammengefasst "Die hat sich alles nur eingebildet" gesagt hat, ergibt sich bei mir nun langsam auch ein Bild, weshalb kein Verfahren eingeleitet wurde. Weil sich daraus eben auch eine Aussage gegen Aussage Konstellation ergibt, bei der man nicht beweisen kann was stimmt, selbst wenn meine Aussage deutlich plausibler ist.

 

Von den 3 Versionen

1) Polizist: "die hat unversperrt gelassen und der Kerl hat nur die Klinke gedrückt und konnte damit öffnen"
2) Täter: "es war zugesperrt und die hat grundlos in der zugesperrten Toilette angefangen zu schreien" 
und
3) Ich: "es war zugesperrt und der Kerl hat sich am Schloss zu schaffen gemacht"

fände ich Variante 1 am schlimmsten weil ich damit so aussteige als hätte ich nicht zugesperrt oder das Einrasten nicht gut geprüft. Variante 2 hysterische Hypochonder mit grundlosem Geschrei ist zwar auch hirnrissig aber wenn schon jemand über mich Lügen verbreitet dann besser eine bei der ich nur hysterisch rumschreie und nicht Toiletten unverschlossen lasse. Dass Version 3 die Wahrheit ist weiß ich und jeder der mich besser kennt aber immerhin habe ich mich von Verleumdung 1 gegen mich auf Verleumdung 2 gegen mich verbessert

 

Auch wenn ich das Zuschaffenmachen des Täters am Schloss, welches ich ja von innen gesehen habe, nicht mehr der Öffentlichkeit beweisen kann, (die Kamera erfasst den Toiletteneingangsbereich nicht mehr) so kann ich wenigstens beweisen, dass die Toilette zugesperrt war und nun gibt es keine einzige Person auf der Welt mehr, die etwas anderes behaupten und mich des „Nicht-Zusperrens" oder des „Nicht-Prüfens ob die Sperre gut einrastet", bezichtigen kann.

 

Ich finde die Tat des Täters eine zugesperrte Toilette aufzusperren und dann noch das Opfer so hinzustellen, als hatte es alles nur geträumt, echt mies, aber fast noch mieser fand ich es von dem Polizisten mir anhängen und einreden zu wollen, ich hätte unversperrt gelassen (was eh bei mir nicht funktionierte, weil ich immer wenn ich zusperre, sehr konzentriert bin und mich nicht gaslighten ließ) nur um den Täter schützen. Alles was ich hier jemals gesagt habe war die Wahrheit. Und der wichtigste Teil davon (dass ich zugesperrt hatte) ist mit dem heutigen Tag unabstreitbar bewiesen. Danke an jenen Polizisten, welcher mir heute Auszüge aus dem Protokoll zukommen ließ (ist ein anderer als der, der das Gerücht über mich in die Welt setzte). Danke! 💚